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Informationen für Bewerber im Justizvollzug

Berufe im Justizvollzug


Folgende Berufe gibt es im Niedersächsischen Justizvollzug

- Juristinnen und Juristen
- Diplom-Verwaltungswirtinnen und Diplomverwaltungswirte (FH)
- Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte( AVD)
- Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Technische Dienste
- Psychologinnen und Psychologen
- Ärztinnen und Ärzte
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
- Lehrerinnen und Lehrer

Juristinnen und Juristen haben in der Regel die Befähigung zum Richteramt und nehmen als Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegs-amt der Fachrichtung Justiz Aufgaben der Behördenleitung, stellvertretende Behördenleitung oder als Justiziar wahr. Sie werden von A 13 bis A 16 NBesG besoldet.

Diplom-Verwaltungswirtinnen und Diplomverwaltungswirte (FH) sind als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz in den Justizvollzugseinrichtungen eingesetzt. Sie leiten vorwiegend Vollzugsabteilungen und wirken eigenverantwortlich an der Betreuung, Behandlung und Sicherung der Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen mit. Das Einsatzfeld dieser Laufbahn erstreckt sich zudem auf die Leitung der kaufmännisch ausgerichteten Fachbereiche Finanzen und Versorgung, Arbeit sowie des Fachbereiches Personal und Organisation. Auf der Ebene des mittleren Managements übernimmt diese Laufbahngruppe Führungsaufgaben. Einstellungsvoraussetzung ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Die Beamtinnen und Beamten werden von A 9 bis A 13 NBesG besoldet.

Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte (AVD) gehören der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz an und stellen die größte Gruppe der im Justizvollzug Beschäftigten dar. Sie versorgen und betreuen die Gefangenen. Nicht zuletzt sorgen sie für eine sichere Unterbringung der Gefangenen in den verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen in ganz Niedersachsen. Einstellungsvoraussetzungen sind ein Haupt-schulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. ein gleich- oder höherwertiger Schulabschluss oder eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlichen Ausbildungsverhältnis. Sie werden von A 7 bis A 9 mit Amtszulage NBesG besoldet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Praxisaufstieg bis A 11 möglich.

Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Technische Dienste, die der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (Werkdienst) angehören, leiten die Produktions- und Ausbildungsbetriebe der niedersächsischen Justizvollzugsein-richtungen. Sie sind für die Anleitung und Ausbildung der Gefangenen in diesem Bereich verantwortlich.

Einstellungsvoraussetzung ist die Meisterprüfung eines Handwerks nach der Handwerksordnung, in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft oder in einem technischen Beruf sowie der Nachweis einer einjährigen beruflichen Tätigkeit. Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Ableistung einer einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Justizvollzug. Sie werden von A 7 bis A 9 mit Amtszulage NBesG besoldet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Praxisaufstieg bis A 11 möglich.

Psychologinnen und Psychologen arbeiten im Justizvollzug als Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstieg-samt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste schwerpunktmäßig in den Tätigkeitsfeldern Diagnostik, Betreuung / Beratung und Behandlung. Daneben wirken Psychologinnen und Psychologen in der Aus- und Fortbildung der Bediensteten und an organisationspsychologischen Fragestellungen mit. Nach ausreichender Berufserfahrung und persönlicher Eignung können auch Leitungsaufgaben bis hin zur Anstaltsleitung übernommen werden. Damit bietet der Justizvollzug diesen Fachdiensten ein breites Arbeits- und Entwicklungsfeld. Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 3 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis. Sie werden im Beamtenverhältnis von A 13 bis A 16 NBesG besoldet.

Ärztinnen und Ärzte sind für die medizinische Betreuung und Behandlung der Inhaftierten und für die arbeits- und betriebsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten zuständig. Sie gehören der Laufbahngruppe 2, 2. Einstieg-samt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste an und werden von A 13 bis A 16 NBesG besoldet.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind im Justizvollzug als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste tätig. Sie unterstützen Gefangene bei der Bearbeitung ihrer persönlichen und sozialen Angelegenheiten durch Einzel- und Gruppenangebote nach dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Bei Berufserfahrung und Eignung können Führungsaufgaben wie die Leitung einer Vollzugsabteilung übernommen werden. Einstellungsvoraussetzung ist ein Fachhochschulabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss im Bereich Sozialarbeit und / oder Sozialpädagogik oder Sozialwesen mit staatlicher Anerkennung. Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 2 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis. Sie werden im Beamtenverhältnis von A 9 bis A 13 NBesG besoldet.

Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug gehören als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Bildung an. Sie entwickeln und koordinieren als Bildungsbeauftragte die vielfältigen schulischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gefangene. Zudem unterrichten und betreuen sie Gefangene in diesen Maßnahmen. Als Sportlehrerinnen und Sportlehrer organisieren sie das Sportangebot in den Justizvollzugseinrichtungen. Einstellungsvoraussetzung ist der Erwerb der Lehrbefähigung an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, für Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen durch Studium und Vorbereitungsdienst. Sie werden im Beamtenverhältnis mit A 13 NBesG besoldet.

(Quelle: "Wegweiser Justizvollzug" Herausgeber: Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter e. V.)

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