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Chance und Resozialisierung

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Die Inhaftierung stellt für den Straftäter einen sehr massiven Einschnitt in sein Leben dar. Häufig gerät der Betroffene in eine Krise, weil ihm sein Scheitern in seinem bisherigen Leben deutlich wird. Jede Krise beinhaltet aber auch - wenn sie positiv genutzt wird -, die Chance etwas zu verändern und neue Wege zu beschreiten.

Um nach der Entlassung nicht wieder erneut straffällig zu werden, braucht der Strafgefangene Hilfestellungen, um zu Erkennen, was er verändern muss. Hierzu zählt zum Beispiel die Tataufarbeitung. Sie ist für den Inhaftierten wichtig, um zu erkennen, warum es zu seinen Straftaten kam und wie eine erneute Straffälligkeit vermieden werden kann. Auch andere psychosoziale Behandlungsmaßnahmen im Justizvollzug haben das Ziel Straftaten nach der Entlassung zu vermeiden.

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Hinzu kommt, dass die meisten jungen Straftäter in ihrem bisherigen Leben beruflich gescheitert sind. Deshalb sind für eine erfolgreiche gesellschaftliche Wiedereingliederung eine gute Ausbildung und die berufliche Weiterbildung ein förderlicher Faktor.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Entlassungsvorbereitung. Nur mit einer Zukunftsperspektive ist eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich.

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