Untersuchungshaft für männliche Gefangene
In der JVA Vechta sind männliche Untersuchungsgefangene im Alter zwischen 21 und 24 Jahren („Jungtäter-U-Haft“) aus den 21 Amtsgerichtsbezirken West-Niedersachsens untergebracht. Die Anstalt beherbergt ferner männliche Untersuchungsgefangene ab dem vollendeten 25. Lebensjahr aus 9 umliegenden Amtsgerichtsbezirken. Für die Untersuchungshaft stehen 70 Plätze zur Verfügung. Jedem neu zugeführten Untersuchungsgefangenen kommt eine Standardbetreuung zu, beginnend mit einem Zugangs- und einem Aufnahmegespräch.
Es folgen die ärztliche Untersuchung, die psycho-soziale Betreuung und die Seelsorge. Die Entscheidung, ob Briefe, Telefonate und Besuche gestattet bzw. zu kontrollieren sind, treffen die Gerichte oder Staatsanwaltschaften; sie entscheiden auch, ob der U-Gefangene mit Strafgefangenen zusammenkommen darf.
Ist eine erste Einschätzung möglich, kann der Untersuchungsgefangene je nach Fähigkeiten und Neigung in Maßnahmen der Untersuchungshaftabteilungen vermittelt werden. Dazu zählen insbesondere einfache schulische und berufspraktische Maßnahmen und ein Sportangebot. Liegt das Einverständnis von Gericht oder Staatsanwaltschaft vor, kann der Untersuchungsgefangene auch in den Werkstätten für Strafgefangene arbeiten und dort etwas Geld verdienen, bei voraussichtlich ausreichender Haftdauer auch an Ausbildungsmaßnahmen (handwerkliche Grundqualifikationen, Schweißerscheine) teilnehmen.