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Besucherinformation

Da feste Besuchszeiten vergeben werden, bitten wir Sie darum diese mit Ihrem Angehörigen abzusprechen. Bitte planen Sie dann Ihre Anreise so, dass Sie ca. 20 Minuten vor der im Besuchsschein angegebenen Zeit bei der JVA Vechta eintreffen.

Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten nach Beginn des vergebenen Besuchstermins wird kein Einlass mehr gewährt.

Ihren genehmigten Besuchstermin (Datum und Uhrzeit) können Sie dem Besuchsschein entnehmen.


Bitte nutzen sie die Handdesinfektion im Eingangsbereich zum Schutz gegen das Corona Virus.


Bitte haben Sie Verständnis für die erforderlichen Sicherheitskontrollen

  • Vor dem Betreten der Anstalt müssen Sie sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen können. Führerscheine und Krankenkassenkarten werden nicht anerkannt. Auch Kinder unterliegen der Ausweispflicht. Geburtsurkunden werden nur einmalig akzeptiert.
  • Beim Betreten der Anstalt werden sie mittels Detektoren durchsucht, sowie körperlich abgetastet.
  • Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Besucher / innen werden nicht zum Besuch zugelassen.
  • Auch bei aggressivem oder beleidigendem Verhalten sowie beim Versuch, unerlaubte Sachen einzubringen oder zu übergeben, wird der Besuch abgebrochen oder untersagt.


In der JVA Vechta sind die Besuchszeiten wie folgt geregelt:

  • Die wöchentliche Besuchszeit beträgt 60 Minuten pro Gefangener.
  • Die Besuchstermine müssen durch den Gefangenen vereinbart werden. Die dafür benötigten Besuchsscheine von der JVA werden Ihnen durch den Inhaftierten zugeschickt. Eine telefonische Terminierung ist nicht möglich.
  • Bei Untersuchungsgefangenen ist immer eine Besuchserlaubnis erforderlich, diese ist vor dem Besuch beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt zu beantragen.


Besuchszeiten:

Montag bis Freitag 13:15 Uhr - 16:45 Uhr
Samstag 09:15 Uhr - 16:45 Uhr
Sonntag 09:15 Uhr - 14:45 Uhr


An Feiertagen findet kein Besuch statt.

Rechtsanwälte können ihre Mandanten nach vorheriger Terminabsprache zu folgenden Zeiten besuchen:
Montag -Samstag von 06:00 - 19:00 Uhr

1. Zuwendungen

Besucher können Süß- und/oder Tabakwaren bis zu einem Höchstbetrag von 28 € aus den im Kontrollbereich aufgestellten Automaten ziehen. Diese werden dem Inhaftierten nach dem Besuch übergeben. Tabakwaren dürfen Gefangenen unter 18 Jahren nicht übergeben werden.

2. Automaten

Bei jedem Besuch können Besucher im Besucherraum in den aufgestellten Automaten Getränke zum direkten Verzehr ziehen. Der Verzehr von Süßwaren im Besucherraum ist nicht gestattet Einem Einzelbesucher können 3 € belassen werden, jeder weitere Besucher darf 1 € mit in den Besucherraum nehmen.

Der Kontrollbedienstete hat darauf zu achten, dass der Höchstbetrag von 7,00 € nicht überschritten wird.

Die Getränke aus den Automaten im Besucherraum dürfen nicht ins Hafthaus mitgenommen werden.

3. Kleingeld

Die Besucher haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ausreichend Hartgeld für den Automateneinkauf bereithalten.

Langzeitbesuche
Strafgefangene können auf Antrag und nach besonderer Prüfung zum Langzeitbesuch zugelassenen werden. Die Besuchszeit beträgt dann bis zu vier Stunden.

Bei jedem Langzeitbesuch können Sie 10,- für den Verzehr im Besuchsraum mitbringen.

Die Besuchszeiten für Langzeitbesuche sind wie folgt geregelt:

Dienstag bis Freitag 13:15 Uhr bis 17:15 Uhr
Sonntag 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ansicht der Außenpforte JVA Vechta   Bildrechte: JVA Vechta

JVA Vechta

Warteraum für Besucher in der Außenpforte   Bildrechte: JVA Vechta

Warteraum für Besucher

Besuchsraum der JVA Vechta   Bildrechte: JVA Vechta

Besucherraum der JVA Vechta

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