Das Konzept des Jungtätervollzuges
- zwischen Jugend- und Erwachsenenvollzug
In Niedersachsen gibt es 15 selbständige Justizvollzugseinrichtungen und 38 angeschlossene Abteilungen. Von den ca. 6500 Haftplätzen entfallen etwa 4/5 auf Anstalten und Abteilungen des geschlossenen Vollzuges und 1/5 der Plätze auf Einrichtungen des offenen Vollzuges. Diese und weitere Differenzierungen der Anstalten, z. B. nach Alter und Geschlecht der Gefangenen, sind zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben notwendig, weil nur so den unterschiedlichen Sicherungs- und Behandlungsbedürfnissen Rechnung getragen werden kann.
Eine besondere Gruppe (siehe Schaubild) sind die straffällig gewordenen männlichen Jungerwachsenen (Jungtäter), die in der Hauptanstalt in Vechta untergebracht sind. Im Jungtätervollzug werden für ganz Niedersachsen junge männliche Strafgefangene untergebracht, die bei Strafantritt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus dem Jugendvollzug wegen des Alters oder Ungeeignetheit herausgenommen worden sind. Die Jungerwachsenen sind bei der Aufnahme in der Regel 21 bis 23 Jahre alt.
Gerade bei diesen jungen Erwachsenen bestehen besonders gute Chancen für eine erfolgreiche Resozialisierung (MJ-Presseinformation von November 2005). Jungtäter sind häufig noch nicht kriminell verfestigte Erstverbüßer, altersbedingt sind sie oft schulisch/beruflich gut zu fördern, auch bedingt die Lebensphase der Spätadoleszenz besondere Beeinflussungsmöglichkeiten.
Die Konzeption des Jungtätervollzuges berücksichtigt die Besonderheiten dieser Altersgruppe – differenzierte schulische und berufliche Ausbildungsangebote, eine hohe Beschäftigungsquote in den Arbeitsbetrieben der Anstalt, altersspezifische Einzel- und Gruppenbehandlungsmaßnahmen, besondere Projekte, eine differenzierte Abteilungsstruktur und insbesondere die Dialogbereitschaft der für diese Altersgruppe geschulten Bediensteten sollen die Identitätsentwicklung fördern und Normen vermitteln sowie das Erfassen sozial-kommunikativer Kontexte und das Antizipieren von Verhaltenskonsequenzen verbessern – mithin die Jungtäter auf ein künftig straffreies Leben vorbereiten und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen.
Jungtäter, die wegen erheblicher oder wiederholter Straftaten aufgefallen sind, können in der Sozialtherapeutischen Abteilung des Jungtätervollzuges behandelt werden. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Jungerwachsenen in dieser Abteilung parallel zu den störungs- und alterspezifischen Behandlungsmaßnahmen schulisch und/oder beruflich qualifiziert werden.
Geeignete Jungtäter werden dem offenen Vollzug der Jungtäteranstalt zugewiesen und können teilweise im Freigang (Arbeitsverhältnis außerhalb der Anstalt) eingesetzt werden. Dies dient der Entlassungsvorbereitung und ermöglicht häufig auch die Begleichung von Schulden sowie Schadenswiedergutmachung.
JVA Vechta, Haus I