Besucherinformation
Da feste Besuchszeiten vergeben werden, bitten wir Sie darum diese mit Ihrem Angehörigen abzusprechen. Bitte planen Sie dann Ihre Anreise so, dass Sie ca. 15 Minuten vor der im Besuchsschein angegebenen Zeit bei der JVA Vechta eintreffen.
Es werden maximal 3 Erwachsene und 1 Kind (unter 16 Jahren ) zum Besuch zugelassen! Haben Sie mehr Kinder, können weniger Erwachsene kommen.
Bitte nutzen Sie die Handdesinfektion im Eingangsbereich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis !
In der JVA Vechta sind die Besuchszeiten wie folgt geregelt:
Für Untersuchungsgefangene:
Montag | 13:15 Uhr - 16:45 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Mittwoch | 13:15 Uhr - 16:45 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Donnerstag | 13:15 Uhr - 16:45 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Freitag | 13:15 Uhr - 16:45 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Samstag | 09:15 Uhr - 16:45 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Sonntag und Feiertag | 09:15 Uhr - 14:45 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
An Feiertagen findet kein Besuch statt.
Einlass ist jeweils bis 30 Minuten vor Besuchszeitende!
Rechtsanwälte können ihre Mandanten nach vorherige Terminabsprache zu folgenden Zeiten besuchen:
Montag - Samstag von 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Samstag von 08:00 uhr- 17:00 Uhr
1.Pakete
Pakete dürfen nur mitgebracht werden, wenn eine Paketmarke ausgestellt wurde. Als Paket gelten nur Gebinde in der üblichen Versandform (keine Koffer, Rucksäcke, Reisetaschen).
2. Zuwendungen
Besucher können Süß- und/oder Tabakwaren in Abweichung obiger NAV bis zu einem Höchstbetrag von 28 € aus den im Kontrollbereich aufgestellten Automaten ziehen. Diese werden dem Inhaftierten nach dem Besuch übergeben. Tabakwaren dürfen Gefangenen unter 18 Jahren nicht übergeben werden.
3. Automaten
Bei jedem Besuch können Besucher im Besucherraum in den aufgestellten Automaten Getränke zum direkten Verzehr ziehen. Der Verzehr von Süßwaren im Besucherraum ist nicht gestattet. Einem Einzelbesucher können 3 € belassen werden, jeder weitere Besucher darf 1 € mit in den Besucherraum nehmen.
Der Kontrollbedienstete hat darauf zu achten, dass der Höchstbetrag von 7,00 € nicht überschritten wird.
Die Getränke aus den Automaten im Besucherraum dürfen nicht ins Hafthaus mitgenommen werden.
4. Kleingeld
Die Besucher haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ausreichend Hartgeld für den Automateneinkauf bereithalten.
Untersuchungsgefangene können auf Antrag und nach besonderer Prüfung zum Langzeitbesuch zugelassenen werden. Die Besuchszeit beträgt dann bis zu vier Stunden.
Die Besuchszeiten für Langzeitbesuche sind wie folgt geregelt:
Dienstag bis Freitag | 13:15 Uhr bis 17:15 Uhr |
Sonntag | 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr |