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Beamtenanwärter (m/w/d) für den allgemeinen Vollzugsdienst zur Ausbildung als Justizvollzugsfachwirtin oder Justizvollzugsfachwirt

Die Justizvollzugsanstalt Vechta stellt zum 01.01. und 01.07. für die Hauptanstalt in Vechta ein:

Beamtenanwärter (m/w/d) für den allgemeinen Vollzugsdienst

zur Ausbildung als Justizvollzugsfachwirtin oder Justizvollzugsfachwirt

Neben den Leistungen des öffentlichen Dienstes bieten wir eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im niedersächsischen Justizvollzug.

Die Justizvollzugsanstalt Vechta ist im Wesentlichen zuständig für junge männliche Straf- und Untersuchungsgefangene, die zumeist zwischen 20 und 27 Jahre alt sind.

Ausbildung:

Die Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin oder zum Justizvollzugsfachwirt (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Fachrichtung Justiz) dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieses sogenannten Vorbereitungsdienstes erfolgt der Einsatz in allen relevanten Bereichen der Justizvollzugsanstalt, um die Strukturen der Anstalt sowie die Arbeitsweise und den sicheren Umgang mit Gefangenen kennen zu lernen. Die berufspraktische Ausbildung wird durch zwei theoretische Lehrgänge in Wolfenbüttel oder im Emsland von je drei bis vier Monaten unterbrochen. In Wolfenbüttel erfolgt die Unterbringung im Bildungsinstitut des Niedersächsischen Justizvollzuges, im Emsland auf Eigeninitiative in Privatunterkünften. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Laufbahnprüfung.

Informationen zur Laufbahn und Besoldung:

Sie werden als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt und führen die Dienstbezeichnung „Obersekretäranwärterin im JVD“ oder „Obersekretäranwärter im JVD". Sie erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge.

Bei Eignung und Bestehen der Laufbahnprüfung kann danach die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (Dauer 3 Jahre) und anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen. Die Besoldung erfolgt nach Stufen A 7 bis A 9 NBesG.

Tätigkeitsbereiche:

Der reibungslose Tagesablauf in einer Justizvollzugsanstalt hängt im Wesentlichen von der Tätigkeit der Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte ab. Ihnen obliegen im Stationsdienst die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, die Betreuung und die Mitwirkung bei der Behandlung, die sichere Unterbringung der Gefangenen und die Sorge für Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen. Darüber hinaus werden Sie im Vorführ-, Transport-, Besuchs-, Kontroll- oder dem Pfortendienst eingesetzt.

Ein großer Schwerpunkt der Justizvollzugsanstalt Vechta liegt in der Aus- und Weiterbildung der Gefangenen. Neben den Tätigkeiten in den sogenannten „Unternehmerbetrieben“, in denen Arbeiten für externe Firmen in Produktionsarbeiten gefertigt werden, gibt es in der Jungtäteranstalt Möglichkeiten für die Gefangenen, eine Ausbildung zum Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Maurer, Schlosser, Tischler oder Kfz-Mechatroniker zu absolvieren. Darüber hinaus werden auch Qualifikationsmaßnahmen wie der Schweißerschein angeboten. Auch hier bestehen perspektivisch, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Einsatzmöglichkeiten für Justizvollzugsfachwirte in der Mitwirkung bei der Ausbildung, Beaufsichtigung und Beschäftigung der Gefangenen.

Einstellungsvoraussetzungen:

- Abgeschlossene, gern handwerkliche Berufsausbildung oder guter Realschulabschluss

- Unsere Beschäftigten müssen teamfähig, verantwortungsbewusst und sprachlich gewandt sein. Wir erwarten Initiative, Selbstbewusstsein, Ausgeglichenheit, soziales Verständnis und die Bereitschaft, mit schwierigen Menschen umzugehen.

- Wir erwarten von der Bewerberin oder dem Bewerber die körperliche, geistige und charakterliche Eignung für den Justizvollzugsdienst.

- Mindestalter am Tag der Übernahme in das Beamtenverhältnis: 20 Jahre, Höchstalter 40 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen bis 45 Jahre.

- In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates besitzt, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikanten eingeräumt haben.

- Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

- Qualifizierte Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Zum Einstellungsverfahren gehören die Teilnahme

1. an einem IQ und Deutschtest in einem Onlineverfahren

2. an einer Informationsveranstaltung mit anschließendem Sporttest und einem psychologisch- pädagogischen

Eignungstest in der JVA Vechta-Jungtäter

3. an einem Vorstellungsgespräch

4. an einer amtsärztlichen Untersuchung

Folgende Bewerbungsunterlagen sind möglichst vorzulegen:

1. Bewerbungsschreiben

2. lückenloser tabellarischer Lebenslauf

3. Passbild/Lichtbild

4. Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen

5. Abschlusszeugnis der Berufsschule

6. Facharbeiterbrief/Gesellenbrief/Meisterbrief o. ä. (jeweils mit Noten)

7. Nachweise über sonstige Ausbildungen oder Fortbildungen

8. Arbeitsnachweise und Zeugnisse bisheriger Arbeitsplätze

9. Ablichtung der Fahrerlaubnis

Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an:

Justizvollzugsanstalt Vechta,

Willohstraße 13, 49377 Vechta

JVVEC-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Sofern Sie möchten, dass wir Ihre Unterlagen, die Sie in Papierform eingereicht haben, nach Abschluss des Auswahlverfahrens an Sie zurücksenden, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungsunterlagen, die per E-Mail eingehen, übersenden Sie bitte nach Möglichkeit komprimiert in einem Anhang/einer pdf-Datei.

Für weitere Fragen sind Ihre Ansprechpartner

Frau Krenzke (Tel. 04441/884-130) oder Herr Wienken (Tel. 04441/884-202).


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