Informationen für Selbststeller
Sie haben eine Ladung zum Strafantritt erhalten und haben sich in der JVA Vechta zum Strafantritt zu stellen?
Sie haben eine Ladung zum Strafantritt erhalten und haben sich in der Justizvollzugsanstalt Vechta zum Strafantritt zu stellen? In diesem Fall haben Sie von der Einweisungsbehörde „Allgemeine Hinweise“ erhalten. Auf diese möchten wir noch einmal genauer eingehen.
Am Tag Ihrer Aufnahme werden Ihnen zunächst alle mitgebrachten Gegenstände abgenommen und durch den Fachbereich Sicherheit überprüft. An den folgenden Werktagen können Sie die genehmigungsfähigen Gegenstände auf Antrag erhalten. Nahrungs- und Genussmittel (vor allem Tabak, Kaffee oder erlaubte Mengen Cannabis) werden nicht ausgehändigt bzw. vernichtet. Private Medikamente werden nur über den Fachbereich Medizin ausgegeben, wenn diese Medikamente klar zu identifizieren sind.
Wichtige Gegenstände:
- Personalausweis
Bei der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt Vechta müssen Sie sich ausweisen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder vergleichbares Dokument mit.
- Medikamente
Sofern Sie auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, wird empfohlen, eine aktuelle Medikamentenliste und die Medikamente bei Haftantritt mit sich zu führen. Aktuelle Arztberichte können ebenso mitgeführt werden. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich vor Haftantritt mit dem medizinischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Vechta telefonisch in Verbindung setzen.
- Versicherungsnachweise
Es wird empfohlen, bestehende Arbeitsverträge, einen aktuellen Mietvertrag sowie eine Gehaltsabrechnung zum Haftantritt mitzubringen.
- Geldeinzahlungen
Nach § 46 Abs. II des NJVollzG darf jährlich ein zusätzlicher Betrag von derzeit 194,16 € (Stand 2025) für einen Strafgefangenen als Hausgeld verwendet werden. Sie können diesen Betrag bei Haftantritt für sich einzahlen und zu Beginn Ihrer Haft für ein Telefonkonto oder den Einkauf nutzen.
Mitbringen von Kleidung:
Sie dürfen zu Ihrem Strafantritt eine Reisetasche (keinen Koffer) mit Kleidungsstücken einbringen. Lederbekleidung, Camouflage- oder Tarnbekleidung, Einlagen von stich- oder schusshemmenden Material und Scene-Kleidung sind nicht gestattet. Die Reisetasche darf folgenden Inhalt haben:
- 2 Stück Hosen (Jeans-, Stoff- oder Jogginghosen)
- 4 Stück Oberteile (Pullover, Joggingjacke oder Oberhemd)
- 8 Stück T-Shirts
- 8 Paar Socken
- 8 Paar Unterhosen
- 1 Schlafanzug
- 1 Bademantel
- 2 Paar Schuhe (Sport- oder Lederschuhe, ohne Verstärkung oder Kappen)
- 1 Paar Badelatschen
- 1 Tagesdecke
- 1 Gebetsteppich (max. 100 x 150 cm)
- 2 Sätze Bettwäsche (dreiteilig, 100 % aus Baumwolle)
- 1 Badetuch
- 2 Stück Handtücher
Aus der Haft heraus können Sie mit einer Wäschepaketmarke Ihren Bedarf auch später anpassen und sich Kleidung schicken lassen. Sämtliche eingebrachten Gegenstände werden geröntgt und/oder durch weitere Maßnahmen überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass für Gerichtstermine und Ihre Entlassung eine Garnitur Privatkleidung in einem Kleidersack in der Kammer verbleiben muss und nicht ausgehändigt wird.
Elektrische Geräte:
Vorgegebene elektrische Geräte dürfen nach einer vollständigen Überprüfung, welche u. a. auch eine Öffnung des jeweiligen Gerätes beinhalten kann, eingebracht werden. Weitere Einzelfragen zu dem Thema können dann in der Justizvollzugsanstalt Vechta geklärt werden.