Zusendungen von Briefen, Briefmarken und Fotos
Ab dem 05.07.23 gelten folgende Regelungen für Post an Gefangene:
Briefmarken
Die Zusendung von Briefmarken ist nicht zulässig. Sofern Sie Insassen der Anstalt bezüglich der Portokosten für Briefe unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, Porto-Codes aus der „Post & DHL App“ („mobile Briefmarke“) zu nutzen. Die Codes können im Brief notiert oder telefonisch übermittelt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Post.
Bitte beachten Sie, dass der Porto-Code nach Ablauf des dritten auf den Kauf folgenden Jahres seine Gültigkeit verliert.
Fotos
Ebenso nicht zulässig ist die Zusendung von Fotos. Sie haben die Möglichkeit, Bilder (Format maximal 10x15) an Fotostationen im Einzelhandel oder bei Onlineanbietern hochzuladen und mit der Option des Versands zu bestellen. Als Empfänger / Lieferadresse ist dabei - wie auch bei regulären Briefsendungen - die Anschrift der JVA Vechta mit dem Namen oder der Buchungsnummer Ihres Angehörigen anzugeben. Fotos, die in der unbeschädigten Originalverpackung des Fotoherstellers in die Anstalt geschickt werden, werden Ihrem Angehörigen ausgehändigt.