Datenschutz bei Nutzung der Skype Videotelefonie
Die JVA Vechta bietet den Gefangenen die technische Möglichkeit der Nutzung des Instant-Messaging-Dienst Skype für Videotelefonate mit den Angehörigen an. Bei dieser Form der Telekommunikation werden Ton- und Bildübertragungen verbunden. Den An- und Einwähl- sowie den Beendigungsvorgang in den bzw. aus dem Messaging-Dienst nehmen die Gefangenen unter Aufsicht von Bediensteten selbst vor. Die Nutzung von Skype erfolgt damit unter folgenden Gesichtspunkten ausschließlich in der Verantwortung des Gefangenen und seiner Angehörigen:
Skype wird durch den amerikanischen Betreiber Microsoft zur Verfügung gestellt. Der Betrieb unterliegt nicht den Vorgaben des in Deutschland oder anderen europäischen Ländern geltenden Datenschutzes.
Das bedeutet, dass alle bei der Nutzung von Skype ausgetauschten Daten wie Töne und Bilder, das gesprochene Wort und Inhalte von Gesprächen unverschlüsselt in die USA übermittelt werden. Einen Zugriff Dritter auf diese Daten während oder nach der Übermittlung ist daher nicht auszuschließen. Auch ist nicht auszuschließen, dass diese übermittelten Daten durch den Betreiber Microsoft oder Dritte in den USA erfasst, gespeichert, verändert, ausgelesen, verknüpft oder auf eine andere Art verarbeitet werden. Dies gilt für die Daten der Personen, die Skype nutzen und für die Daten ihres Umfeldes (zum Beispiel weitere unbeteiligte Personen, die auch im Bild zu sehen sind oder das Zimmer, in dem das Gespräch geführt wird). Auch das einzelne Bild und der einzelne Ton sowie beides zusammen können genügend Informationen enthalten, um alle hör- und sichtbaren Personen anhand ihrer Stimme oder ihrer Gesichtsmerkmale identifizieren zu können.
Die JVA Vechta selbst speichert, nutzt oder verarbeitet die durch die Nutzung von Skype übermittelten Ton- und Bilddaten nicht.
Sollte eine entsprechende vollzugliche oder richterliche Anordnung zur Überwachung der Skype-Nutzung vorliegen, wird diese den Nutzerinnen oder Nutzern von Skype nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen gesondert bekannt gegeben.