Besucherinformation
Da feste Besuchszeiten vergeben werden, bitten wir Sie darum diese mit Ihrem Angehörigen abzusprechen. Bitte planen Sie dann Ihre Anreise so, dass Sie ca. 15 Minuten vor der im Besuchsschein angegebenen Zeit bei der JVA Vechta eintreffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis !
In der JVA Vechta sind die Besuchszeiten wie folgt geregelt:
Für Strafgefangene:
Montag bis Donnerstag | 13:30 Uhr - 16:30 Uhr |
Freitag | 13:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Samstag | 09:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Sonntag | 09:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Die Besuche an Samstagen werden in zwei Bereiche terminiert (9:30 Uhr bis 13:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
Für Untersuchungsgefangene:
Montag bis Donnerstag | 13:30 Uhr - 16:30 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Freitag | 13:00 Uhr - 17:00 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Samstag Vormittag | 09:00 Uhr - 10:30 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Samstag Nachmittag | 15:00 Uhr - 17:00 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
Sonntag | 09:30 Uhr - 15:00 Uhr (Terminabsprache mit dem Betreuer) |
An Feiertagen findet kein Besuch statt
Einlass ist jeweils bis 30 Minuten vor Besuchszeitende!
Rechtsanwälte können ihre Mandanten ohne vorherige Terminabsprache zu folgenden Zeiten besuchen:
Montag -Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr und Samstags von 8:00 - 19:00 Uhr
1. Obst- und Tabakwaren
Besucher können beim Regelbesuch monatlich bis zu 1,5 kg Frischobst mitbringen. Zugelassen werden: Äpfel, Bananen, Birnen, Erdbeeren, Pflaumen. Außerdem können Besucher Süß- und/oder Tabakwaren in Abweichung obiger NAV bis zu einem Höchstbetrag von 24 € aus den im Kontrollbereich aufgestellten Automaten ziehen und dem Inhaftierten im Besucherraum übergeben. Rauchwaren dürfen Gefangenen unter 18 Jahren nicht übergeben werden.
2. Automaten
Bei jedem Besuch können Besucher im Besucherraum in den aufgestellten Automaten Getränke zum direkten Verzehr ziehen. Einem Einzelbesucher können 3 € belassen werden, jeder weitere Besucher darf 1 € mit in den Besucherraum nehmen.
Der Kontrollbedienstete hat darauf zu achten, dass der Höchstbetrag von 7,00 € nicht überschritten wird.
Bereits angebrochene Behältnisse dürfen nicht ins Hafthaus mitgenommen werden.
3. Kleingeld
Die Besucher haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ausreichend Hartgeld für den Automateneinkauf bereithalten.
Langzeitbesuche
Strafgefangene können auf Antrag und nach besonderer Prüfung zum Langzeitbesuch zugelassenen werden. Die Besuchszeit beträgt dann bis zu vier Stunden.
Die Besuchszeiten für Langzeitbesuche sind wie folgt geregelt:
Dienstag bis Freitag | 13:15 Uhr bis 17:15 Uhr |
Sonntag | 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr |